Veganz Group AG empfiehlt Anleihegläubigern dem SdK Gegenantrag zuzustimmen

Die Veganz Group AG wird am 17.12.2024 die Gläubiger der 10 Mio. Euro 7,50% Anleihe 2020/25 zur Stimm­abgabe über die Änderung der Anleihe­bedin­gungen der Schuld­ver­schreibungen auffordern, und zwar insbe­sondere hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit durch Ver­schiebung des Rück­zahlungs­termins um 5 Jahre auf den 24. Februar 2030.

Die SdK Schutzgemein­schaft der Kapital­anleger e.V. (SdK) ist Anleihe­gläubiger der Anleihe 2020/25 (ISIN DE000A254NF5, WKN A254NF) der Veganz Group AG (Emittentin) und stellt einen Gegenantrag, in dem die Veganz ab 2026 aufgefordert wird Teilrückzahlungen der Schuldverschreibungen zu leisten, in Höhe jährlich von 5% des ausstehenden Nominalvolumens. Darüber hinaus enthält der Gegenantrag eine Verzinsung in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung. Im Rahmen des Gegenantrages wurde auch die Änderung weiterer Beschlussgegenstände gefordert. Der vollständige Gegenantrag ist auf der Webseite Seite der Veganz Group AG unter 

https://veganz.de/ir/basisdaten/einladung-2-glaeubigerversammlung/ einsehbar.

Die Veganz Group AG bittet alle Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung mit Versammlung im Sinne von § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) am 17. Dezember 2024 im Hotel nhow Stralauer Allee 3, 10245 Berlin. Die Abstimmung kann persönlich oder per Vollmacht erfolgen. Eine Vollmacht steht auf der Webseite der Veganz Group AG zur Verfügung.

www.green-bonds.com – Die Green Bond Plattform.
Foto: © Veganz Group


 

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