Green Bonds
Laut Branchenverband International Capital Markets Association (ICMA) sind Green Bonds alle Arten von Anleihen, deren Emissionserlös ausschließlich zur Finanzierung oder Refinanzierung von grünen Projekten verwendet werden. Dabei kann es sich um bestehende oder neue Projekte handeln. Anleihen, deren Emissionserlös sowohl in grüne als auch in soziale Projekte fließen, werden als Sustainabilty Bonds bezeichnet. Pfandbriefe, ABS, MBS oder sonstige Strukturen, bei denen die Anleihen durch grüne Projekte besichert sind, können ebenfalls als Green Bonds eingestuft werden, sofern sie die Kriterien erfüllen.
Green Bond Principales
Die Green Bond Principales der ICMA sind freiwillige Richtlinien, die Emittenten zu Transparenz und Offenlegung anhalten, um die Integrität und Weiterentwicklung des Green Bond-Marktes sicherzustellen. Die Empfehlungen zeigen Emittenten eine klare Vorgehensweise bei der Emission von Green Bonds auf. Sie sollen eine Orientierungshilfe für die wichtigsten Schritte bei der Emission von Green Bonds geben. Sie fördern Markttransparenz und helfen damit Investoren, die die Informationen zur Beurteilung des ökologischen Nutzes ihrer Investments benötigen. Die Green Bond Principales erläutern Investoren, Banken, Investmentbanken und Konsortialbanken die spezifischen Charakteristika von Green Bonds.
Die vier Kernpunkte der Green Bond Principales sind:
1. Verwendung des Emissionserlöses
2. Projektbewertung und Auswahl
3. Management der Erlöse
4. Berichterstattung
Der Emissionserlös von Green Bonds sollte ausschließlich für grüne Projekte verwendet werden. Dies kann auch unterstützende Aufwendungen, z.B. für Forschung & Entwicklung umfassen. Die grünen Projekte sollten dabei einen klaren Umweltnutzen schaffen, der quantifiziert werden sollte. Die Mittelverwendung sollte in angemessener Form in der Anleihedokumentation festgehalten werden.
In Bezug auf Projektbewertung und Auswahl sollten Emittenten die ökologisch nachhaltige Zielsetzung offenlegen, ebenso wie die Vorgehensweise bei der Auswahl der geeigneten Projekte. Dies sollte auch die Eignungs- und Ausschlusskriterien zur Identifikation der ökologischen Projekte umfassen.
Der Emissionserlös solle auf ein Unterkonto gutgeschrieben werden oder auf andere Weise nachverfolgt werden. Durch einen klar definierten internen Prozess sollte der Emittent sicherstellen, dass der Emissionserlös ausschließlich für die definierten grünen Projekte verwendet wird.
Bei der Berichterstattung sollten Emittenten aktuelle Informationen über die Verwendung der Emissionserlöse kommunizieren. Neben einer Übersicht der dem Green Bond zugeordneten Projekte sollte eine Projektbeschreibung enthalten sein sowie die zugeflossenen finanziellen Mittel. Zudem sollte Auskunft über die erwartete ökologische Wirkung gegeben werden.