Nach vorläufigen Berechnungen ist die Veganz Group AG verhalten ins Geschäftsjahr 2022 gestartet: Im Vergleich zu dem außergewöhnlich starken Vorjahresquartal mit einem umfangreichen Aktionsgeschäfts im Discountbereich und einer breit angelegten TV-Kampagne litt das erste Quartal 2022 insbesondere unter den weltweiten Lieferkettenproblemen sowie den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Der verstärkte Fokus des Lebensmitteleinzelhandels sowie des Discountbereichs auf die Sicherstellung der Grundversorgung machte die Neulistung von Veganz-Produkten sowie die Planung von Aktionsmaßnahmen im Discountbereich, in dem die Gesellschaft noch keine Festlistungen von Produkten hat, nahezu unmöglich. Der im ersten Quartal 2022 erstmals konsolidiert ausgewiesene Umsatz der Veganz-Gruppe lag daher mit vorläufigen 6,8 Mio. Euro (6,9 Mio. Euro, unkonsolidiert) unter dem Vorjahr (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro, unkonsolidiert). Auf Einzelgesellschaftsebene der Veganz Group AG sank der Umsatz auf 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 8,0 Mio. Euro). Unter anderem aufgrund der Preiserhöhungen auf Zuliefererseite, die Veganz durch eigene Preisverhandlungen erst mit Wirkung zum Ende des zweiten Quartals 2022 kompensieren können wird, lag die Rohertragsmarge bei vorläufigen 29,5 Prozent (Vorjahr: 30,3 Prozent). Das EBITDA verringerte sich entsprechend auf -1,9 Mio. Euro (Vorjahr: -1,3 Mio. Euro).
Zudem geht die Veganz Group AG von direkten Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg sowohl in Form von Verzögerungen als auch steigenden Kosten für den geplanten Bau der Veganz Food Factory in Werder (Havel) aus, unter anderem aufgrund der globalen Rohstoffverknappung wie beispielweise im Stahlbereich. Das Unternehmen erwartet die Produktionsaufnahme der neuen Veganz Food Factory daher nicht vor dem zweiten Quartal 2023. Allerdings wird ein Großteil der ursprünglich geplanten, zusätzlichen Eigenproduktionsmenge hieraus nun über geeignete Interimsproduktionsstätten abgedeckt. Die Investitionskosten für die neue Produktionsstätte werden nun voraussichtlich rund 30 Prozent über den zunächst auf 12,6 Mio. Euro geschätzten Kosten liegen.
Für das Geschäftsjahr 2022 plant Veganz, die Markenbekanntheit konsequent weiter auszubauen. In Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen – insbesondere der sich weiter zuspitzenden Lieferkettenengpässe, der negativen Auswirkungen der Ukraine-Krise sowie des nicht abschließend zu beurteilenden Einflusses des weiter steigenden Inflationsdrucks auf das Konsumverhalten der Kund:innen – erwartet das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 sowohl auf Gruppenebene als auch auf Einzelgesellschaftsebene der Veganz Group AG einen leichten Umsatzrückgang. Trotz des Wegfalls der im Vorjahr erforderlichen Einmalaufwendungen im Zuge der Finanzierungsmaßnahmen geht die Gesellschaft aufgrund des Umsatzrückgangs und der zu erwartenden Kosten für den Auf- und Ausbau der Veganz Food Factory von einem gegenüber dem Vorjahr leicht verringerten EBITDA aus.
| 2022* (konsolidiert) | 2021 (unkonsolidiert) |
Umsatz Veganz-Gruppe | Leichter Umsatzrückgang | 33,5 |
Umsatz Veganz Group AG | Leichter Umsatzrückgang | 30,4 |
EBITDA Veganz Group AG | Leicht verringert | -9,8 |
in Mio. Euro
*2022: Ausweis erfolgt erstmals ab Q1 2022 auf konsolidierter Gruppenebene
Der Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2021 sowie die Quartalsmitteilung zum 31. März 2022 werden am 31. Mai 2022 veröffentlicht.
Erläuterungen zu den verwendeten alternativen Finanzkennzahlen:
Rohertragsmarge ist der Rohertrag in Prozent der Umsatzerlöse. Rohertrag bezeichnet Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand (Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren).
EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Um das EBITDA zu berechnen, werden zunächst die Umsatzerlöse und die sonstigen betriebliche Erträge addiert. Anschließend werden der Materialaufwand (bestehend aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren), der Personalaufwand (bestehend aus Löhnen und Gehältern sowie sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (angepasst um Einmalaufwendungen, die nicht Teil des normalen operativen Geschäftsverlaufs sind) abgezogen.
www.green-bonds.com
Foto: © Veganz