TubeSolar AG beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Volumen von bis zu 8 Mio. Euro

Der Vorstand der TubeSolar AG, Bayreuth, (ISIN DE000A2PXQD4) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Begebung einer Wandelanleihe auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. August 2020 beschlossen. Pläne zur Begebung einer Wandelanleihe hatte die Gesellschaft bereits im Rahmen der Ad hoc-Mitteilung vom 6. Oktober 2022 bekannt gegeben.

Nach der heutigen Beschlussfassung begibt die Gesellschaft eine 2,0%-Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu 8 Mio. Euro, eingeteilt in bis zu 80.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100,00. Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 2,0% p.a. verzinst. Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 10. November 2022. Endfälligkeitstag ist der 10. November 2026. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt EUR 5,50. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, zur Zeichnung und Übernahme der bis zu 80.000 Teilschuldverschreibungen zugelassen wird mit der Verpflichtung, die Teilschuldverschreibungen zunächst den Aktionären im Verhältnis 161:1 zu einem Bezugspreis von EUR 100,00 je Teilschuldverschreibung zum Bezug anzubieten. Das entsprechende Bezugsangebot wird voraussichtlich am 14. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 17. Oktober 2022 und endet am 31. Oktober 2022 (jeweils einschließlich). Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Teilschuldverschreibungen werden ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten. Das Bezugsangebot, ein Basisinformationsblatt und die Wandelanleihebedingungen sind voraussichtlich ab dem 14. Oktober 2022 auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter tubesolar.de im Bereich Investor Relations abrufbar.

Die Gesellschaft führt, wie bereits mit Ad hoc-Mitteilung vom 06. Oktober 2022 bekanntgegeben, derzeit zusätzlich eine Bezugsrechtskapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 durch. Es werden 1.882.352 neue, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von EUR 4,25 je neuer Aktie angeboten. Das entsprechende Bezugsangebot wird voraussichtlich am 14. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist dieser Kapitalerhöhung läuft voraussichtlich ebenfalls vom 17. Oktober 2022 und endet am 31. Oktober 2022 (jeweils einschließlich). Die Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien während vorgenannter Bezugsfrist bei der als Abwicklungsstelle tätigen Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, auszuüben.

Die TubeSolar AG hat als Spin-off die Laborfertigung von OSRAM/LEDVANCE in Augsburg übernommen und die Patente von LEDVANCE und Frau Dr. Vesselinka Petrova-Koch erworben. Die TubeSolar AG nutzt diese patentgeschützte Technologie seit 2019 zur Entwicklung und Herstellung von Photovoltaik-Dünnschicht-Röhren, die zu Modulen zusammengefügt werden und deren Eigenschaften gegenüber herkömmlichen Solarmodulen zusätzliche Einsatzgelegenheiten in der Solarstromerzeugung ermöglichen. Die Technologie soll unter anderem im Agrarbereich eingesetzt werden und landwirtschaftliche Produktionsflächen überspannen. Auch auf Industrie- und Gewerbedachflächen sollen die Module zum Einsatz kommen. In den nächsten Jahren ist geplant, die Produktion in Augsburg auf eine jährliche Produktionskapazität von 250 MW auszubauen.

www.green-bonds.com
Foto: © TubeSolar


 

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