Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) und die SoWiTec group GmbH haben gestern einen Investoren-Call für die Anleihegläubiger der SoWiTec-Anleihe 2018/2023 (WKN A2NBZ2 / ISIN DE000A2NBZ21) durchgeführt. Hintergrund ist die von SoWiTec aufgrund eines Liquiditätsengpasses geplante Verlängerung der am 8. November 2023 fälligen Anleihe um drei Jahre, der Verzicht auf die Ausübung von Kündigungsrechten durch die Anleihegläubiger und die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters.
SoWiTec-Geschäftsführer Frank Hummel hat im Investoren-Call die Gründe für den Liquiditätsengpass erläutert. Dr. Marc Liebscher, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der SdK, der für das Amt des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger kandidiert, und Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der SdK, haben Anlegern ihre Forderungen erläutert. Am Call haben rund 120 Investoren teilgenommen.
Die Prolongation der Anleihe um drei Jahre bis 03.11.2026 ist aus Sicht der SdK in Ordnung.
Die SdK hat aber folgende Punkte gefordert:
1. Einen finanziellen Beitrag des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel.
2. Teiltilgungen vor der neuen Fälligkeit am 03.11.2026.
3. Zinsanpassung von 6,75% auf 8% p.a. (wie bei der SoWiTec-Anleihe 2023/28, WKN A30V6L ISIN DE000A30V6L2)
4. Keine Ausschüttungen an Gesellschafter bis zur vollständigen Rückzahlung der Anleihe.
5. Sicherstellung und Ausweitung der vorhandenen Besicherung.
6. Zinszahlung in Höhe von 6,75% am 08.11.2023.
7. Teilnahmevergütung für die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung.
8. Verzicht auf Kündigungsrechte zeitlich begrenzt bis 5/2024 und beschränkt auf jetzige Restrukturierungsgründe.
Der wichtigste Punkte für Anleihegläubiger dürften die geforderten Teiltilgungen (bei Projektverkäufen) vor der neuen Fälligkeit am 03.11.2026 sein. SoWiTec-Geschäftsführer Hummel hat darauf hingewiesen, dass die Zinszahlung am 08.11.2023 gesichert ist und das Geld bereits an die Zahlstelle überwiesen wurde.
So geht es weiter:
Die Abstimmung ohne Versammlung findet vom 11.11.2023 (0 Uhr) bis zum 13.11.2023 (24 Uhr) statt. Anleger können nur in diesem Zeitraum abstimmen. Bei der Abstimmung müssen 50% des platzierten Anleihevolumens vertreten sein, damit Beschlussfähigkeit erreicht ist. Wird dieses Quorum verfehlt, dann findet eine Präsenzversammlung statt, das Quorum beträgt dann 25%. Die Änderung der Anleihebedingungen bedarf jeweils einer Quote von 75% des anwesenden Anleihevolumens.
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Foto: © SoWiTec