Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG haben eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Elbe BidCo AG (die Bieterin) an die Aktionäre von Encavis veröffentlicht. Die Bieterin ist eine von Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundenen Unternehmen (KKR) beraten und verwaltet wird. Das Familienunternehmen Viessmann GmbH & Co. KG (Viessmann) beteiligt sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.
Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung und Bewertung der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen der Vorstand und Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen allen Encavis-Aktionären, das öffentliche Übernahmeangebot anzunehmen.
Beide begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis in vollem Umfang zu unterstützen, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Managementteams und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die beabsichtigten Maßnahmen und Ziele wurden bereits in weiten Teilen in der Investorenvereinbarung festgelegt, in der die zukünftige Zusammenarbeit näher geregelt wird.
Darüber hinaus erachten Vorstand und Aufsichtsrat von Encavis den Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Aktie für fair, angemessen und attraktiv. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat bietet der Angebotspreis den Aktionären die Möglichkeit, sich sofort und im Voraus einen wesentlichen Anteil an der angestrebten langfristigen Wertsteigerung zu sichern, ohne das Vollzugsrisiko und die damit verbundenen vorübergehenden Auswirkungen tragen zu müssen. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurde der Vorstand von Goldman Sachs beraten, der Aufsichtsrat von Lazard. Beide haben eine sogenannte Fairness Opinion vorgelegt, die die Angemessenheit des Angebotspreises bestätigt und die der gemeinsamen begründeten Stellungnahme jeweils beigefügt ist. Der Angebotspreis von 17,50 EUR entspricht einer Prämie von 54 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März 2024, dem letzten unberührten Aktienkurs vor der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis am 6. März 2024, wonach das Unternehmen mit KKR im Gespräch sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 33 Prozent auf den unberührten dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs vor dem 5. März 2024. Auch übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die bestehende Encavis-Aktie, die während der drei Monate vor dem 5. März 2024 (und einschließlich) veröffentlicht wurden.
Dr. Christoph Husmann, Sprecher des Vorstands und Finanzvorstand (CFO) von Encavis, sagte: „Der Vorstand unterstützt weiterhin ausdrücklich die angestrebte strategische Partnerschaft mit KKR, und Viessmann als Co-Investor, um unseren Wachstumskurs zu beschleunigen. Das vorgelegte Angebot ist im besten Interesse unserer Stakeholder und der Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Aktie stellt eine attraktive Prämie für unsere Aktionäre dar, denen wir die Annahme empfehlen.“
Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates von Encavis, fügte hinzu: „Nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen und strategischen Vorteile bewerten wir dieses Angebot als eine große Chance für Encavis und seine Aktionäre. Finanziell angemessen spiegelt das Angebot klar den Wert und das Potenzial des Unternehmens wider."
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 24. April 2024 begonnen und endet am 29. Mai 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite zu finden ist: www.elbe-offer.com
Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 54,285 Prozent zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist. Diese Schwelle stellt sicher, dass der Bieterin bei Vollzug mindestens 50 Prozent der Aktien verbleiben, falls sich die Inhaber der hybriden Wandelschuldverschreibungen entschließen sollten, ihre Wandlungsrechte während des Angebots auszuüben. Der Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots steht außerdem unter dem Vorbehalt verschiedener Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Durchführung eines Inhaberkontrollverfahrens. Der Abschluss der Transaktion wird für das 4. Quartal 2024 erwartet.
Nach Abschluss der Transaktion besteht die Absicht der Bieterin, das Delisting von Encavis so schnell wie rechtlich und praktisch möglich durchführen zu lassen. Der Vorstand von Encavis hat sich in der Investorenvereinbarung dazu verpflichtet, vorbehaltlich seiner Treuepflichten ein Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen. Ferner hat sich die Bieterin gegenüber Encavis verpflichtet, für mindestens zwei Jahre nach Abschluss der Transaktion keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen haben sich bereits rund 31 Prozent der Aktien und Stimmrechte an Encavis durch verbindliche Vereinbarungen mit bestehenden Aktionären der Gesellschaft gesichert.
Die detaillierten Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die Vollzugsbedingungen können in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Encavis zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Bieterin, veröffentlicht am 2. Mai 2024, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis AG, Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail: ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht: https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/strategische-partnerschaft
Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Erklärung dar.
Über Encavis:
Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein im MDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt Encavis (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas.
www.green-bonds.com – Die Green Bond Plattform.
Foto: © ENCAVIS